Sammelhoechstmenge von Pilzen: Bis maximal 2 Kilo
sind erlaubt - aber niemals die Unantastbaren sammeln



Sammelhoechstmenge von Pilzen


Zulässige Höchstmenge beachten!


Selbst erfahrene Pilzsammler wissen es oft nicht: Es gibt eine gesetzliche Sammelhoechstmenge von Pilzen, die im allgemeinen besonders begehrt sind: Steinpilze, Pfifferlinge, Morcheln zum Bespiel.


Gesetzliche Vorschriften


  • Einige besonders populäre Pilzarten sind nach der Bundesartenschutzverordnung (Abschnitt 1, § 2 Ausnahmen) zu schonen. Sie dürfen lediglich »in geringen Mengen für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden«. 
  • Was unter »geringen Mengen« zu verstehen ist, entscheiden die Unteren Naturschutzbehörden (Landrat, Bezirksregierung oder Kreisverwaltung). Die zulässige Menge beträgt in der Regel ein Kilo der geschützten Pilzart pro sammelnder Person am Tag. In manchen Regionen darf man bis zu zwei Kilo pro Person und Tag sammeln. Im Zweifelsfall empfiehlt sich ein Anruf bei der zuständigen Behörde. 
  • »In geringer Menge« dürfen gesammelt werden: Steinpilz, Pfifferling, Birkenpilz, Rotkappe, Schweinsohr, Brätling, Morcheln. Verstöße hiergegen sind eine Ordnungswidrigkeit und werden je nach Bundesland mit unterschiedlich hohem Bußgeld bestraft. Man kann bundesweit davon ausgehen, dass im Durchschnitt pro zu viel gesammeltem Kilo 100 Euro zu zahlen sind. Die überschrittene Pilzmenge wird einbehalten. In besonders schweren Fällen, z. B. bei bandenmäßigem Sammeln zu gewerblichen Zwecken, sind bis zu 10.000 Euro fällig.
  • Gar nicht gesammelt werden dürfen laut § 42 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz Deutschland Schafporling, Semmelporling (alle Arten), Kaiserling, Schwarzhütiger Steinpilz (= Weißer Bronzeröhrling), Laubwald-Anhängselröhrling (= Gelber Bronzeröhrling), Silberröhrling, Königsröhrling, Blauender Königsröhrling, Märzellerling, Grünling, Erlengrübling, alle Trüffelarten. Verstöße hiergegen können mit Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden.
  • Das Sammeln von Pilzen in Naturschutzgebieten und Nationalparks ist generell verboten, es sei denn, dieses Verbot wird im Einzelfall ausdrücklich aufgehoben.
  • Auch das Pilzesammeln in Schonungen ist untersagt. Desgleichen das Sammeln in oder bei einem "Naturdenkmal". Ein solches steht wie ein Nationalpark unter höchstem Schutz. Das kann sowohl ein größeres Gebiet als auch eine einzelne uralte Eiche sein. Sollten sich unter diesem Baum Pilze finden lassen, dürfen sie nicht gesammelt werden, selbst dann nicht, wenn es ungeschützte Pilzarten sein sollten. 
  • Verstöße gegen die Rote Liste sind moralisch verwerflich, in Deutschland aber nicht justiziabel.

Sammelhoechstmenge von Pilzen



Der Pilzsachverständige Thomas vom Pilz-Ticker BaWue erklärt, was das in der Praxis bedeutet

Höchstens 2 Kilo am Tag - außer jene unantastbaren Arten, deren Entnahme bis zu 50.000 Euro Strafgeld kosten kann


Den meisten dieser Website ist Pilzfreund Thomas vom Pilz-Ticker BaWue bekannt. Der Pilzsachverständige der Deutschen Gesellschaft für Mykologie (DGfM) aus Karlsruhe besitzt nicht nur umfassende Artenkenntnis, sondern setzt sich auch mit zahlreichen Themen auseinander, die direkt mit der Praxis von Speisepilzen zu tun haben und für uns Pilzfreunde von Bedeutung sind: Logistik, Marktverkauf, Lagerung, Bevorratung und Zubereitung von Pilzen, um nur einige Schwerpunkte zu nennen. 

Auf eine Anfrage der Pilzfreundin Iwona aus Aachen, die nur dürftige, missverständliche und letzten Endes kaum brauchbare Hinweise zur erlaubten Sammelhöchstmenge von Speisepilzen im Netz fand, hat Thomas das komplexe Thema Sammelhöchstmenge für uns einmal allgemeinverständlich entwirrt.

Hier geht es um Pilzarten, die grundsätzlich gesammelt werden dürfen, nicht um jene, die nach der Bundesartenschutzverordnung generell nicht entnommen werden dürfen und deren Entnahme bis zu 50.000 Euro Strafe kosten kann (siehe oben). 

(Sammelhoechstmenge von Pilzen)


«In Deutschland gibt es in keinem Gesetz eine festgeschriebene Höchstmenge in Kilogramm für das Sammeln von Pilzen. Das ist je nach Bundesland im jeweiligen Bundeswaldgesetz etwas anders geregelt.

Grundsätzlich darf man Pilze nur in geringen Mengen für den Eigenbedarf sammeln. Als Faustregel gilt hier eine Verzehrempfehlung von 150-200 Gramm Frischpilzen pro Person, pro Mahlzeit, pro Tag. Das ergäbe dann bei einem Vier-Personen-Haushalt eine Höchstmenge von etwa 800 Gramm.

Habe ich aber vor, zwei Mahlzeiten am Tag zuzubereiten, könnte man den Wert auch mal 2 nehmen. Somit wären es 1,6 Kilogramm. Bei einer Sammelmenge von maximal ein bis zwei Kilogramm hat man in aller Regel in keinem Bundesland etwas zu befürchten.

Für geschützte Pilzarten wie zum Beispiel Steinpilze, Pfifferlinge, Brätlinge, Morcheln etc. gilt eigentlich das Gleiche: nur in geringen Mengen für den Eigenbedarf. Das bedeutet aber nicht, dass ich zwei Kilogramm Täublinge, Maronen und Reizker sammeln darf und zusätzlich noch zwei Kilogramm Rotkappen, Steinpilze und Pfifferlinge. Hier gilt dann die (vorgeschriebene) Höchstmenge.»


Foto: Zwei Kilo dürfen es sein. Egal, ob, wie hier, nur Steinpilze (geschützte Art) oder ungeschützte Pilze oder eine Mischung aus geschützten und ungeschützten Speisepilzen. (Archivfoto © Bruno, 23.10.2019)

Sammelhoechstmenge von Pilzen


«Wenn ich meinen Korb schon mit etwa 2 Kilogramm Pfifferlingen gefüllt habe, darf ich dem Korb keine weiteren Pilze hinzufügen, es müssen dann die Pilze, die ich noch finde, stehen bleiben.

Das Gleiche gilt, wenn der Korb mit zwei Kilogramm (ungeschützten) Täublingen gefüllt ist und ich dann auf eine Stelle mit Rotkappen (geschützte Pilzart) stoße. Dann müssten entweder wieder einige Täublinge aus dem Korb raus oder die Rotkappen bleiben (bis zum nächsten Tag) stehen. Aber bitte nicht kurz nach null Uhr mit der Taschenlampe in den Wald spazieren und die Rotkappen abholen, denn in der Nacht ist das Pilze sammeln im Wald zum Schutz der Wildtiere ausnahmslos verboten.

In unbegrenzter Menge dürfen in Deutschland ohne Ausnahmegenehmigung keine Wildpilze gesammelt werden.

Bei baumzersetzenden Schadpilzen wie zum Beispiel dem Hallimasch oder der Krausen Glucke wird in einzelnen Fällen auch mal von einer Anzeige abgesehen, da der Waldbesitzer oder der Förster froh um jeden Fruchtkörper sind, der aus dem Wald verschwindet. Das liegt aber immer im jeweiligen Ermessen und sollte nicht auf die Probe gestellt werden.»







Foto rechts: Ein Körbchen voller wohlschmeckender Anisegerlinge. Obwohl die Pilzart nicht geschützt ist, dürfen es auch hier allerhöchstens zwei Kilo Höchstgewicht sein, wenn man auf der sicheren Seite sein will. (Archivfoto © Michael, 20.8.2021)

Sammelhoechstmenge von Pilzen




«Bitte die anfragende Pilzfreundin Iwona aus Aachen auch noch darauf hinweisen, dass es in den Niederlanden generell verboten ist, Pilze und Früchte zu entnehmen. Nicht einmal eine einzelne Brombeere! Verstöße hiergegen werden in der Regel sehr, sehr teuer.

Das generelle Sammelverbot gilt übrigens auch für die Flämische Region Belgiens. In der Wallonischen Region ist es hingegen wieder erlaubt. Im Osten Belgiens sind es sogar 10 Kilogramm, die pro Tag gesammelt werden dürfen. Schwierigkeiten drohen dann allerdings auf der deutschen Seite, sollte man in eine Kontrolle geraten.

Viele liebe Grüße, Thomas»

Pilze und Naturschutz»


Sammelhoechstmenge von Pilzen


Nachgefragt: Darf man als Einzelperson tatsächlich nur maximal 400 Gramm Pilze am Tag sammeln? 


Hallo Thomas,

da viele, vermutlich die meisten Pilzsammler alleine in den Wald gehen: Darf nach der Faustregel der Einzelne tatsächlich pro Tag bei einem angestrebten Pilzgericht nur maximal 200 Gramm Wildpilze, bei angestrebten 2 Pilzgerichten also maximal 400 Gramm Pilze sammeln?

Das wäre ja eine sehr geringe Menge, die im Herbst nicht selten schon durch ein bis zwei Fichtensteinpilze abgedeckt ist. Und das bevorratende Sammeln fiele damit ja praktisch weg.

Thomas antwortet am 25. Juni 2022:

«Hallo Heinz-Wilhelm,

nein, auch hier wird der Brei nicht so heiß gegessen, wie er gekocht wird. Jeder einzelne Pilzsammler, präziser, jede korbtragende Person dürfte demnach bis maximal 1-2 Kilogramm in seinem Korb haben. Um ganz auf Nummer Sicher zu gehen, sollten begleitende Personen zumindest wissen, was sich in ihrem Korb befindet, damit bei einer zufälligen Kontrolle die Gesamtmenge nicht nur mir zugerechnet wird.

Damit es wirklich zu einer Anzeige käme, müsste man es schon extrem übertreiben. Dafür ist alles viel zu schwammig formuliert. Werde ich alleine bei einer Verkehrskontrolle kontrolliert und habe zwei volle Körbe mit je vier Kilogramm Pilzen im Kofferraum, wäre ein Grund für eine Anzeige gegeben.

Ein bis zwei Kilogramm pro Sammler pro Tag sind absolut in Ordnung und kann nach derzeitigem Stand auch nicht zu einer Anzeige führen.

Viel wichtiger ist es, dass sich an das generelle Sammelverbot von streng geschützten Pilzarten gehalten wird.

Viele liebe Grüße, Thomas»

Pilze und Naturschutz»


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